Ich hatte unverschuldet einen Unfall. Muss ich für das Gutachten zahlen?
Antwort
Nein müssen Sie nicht. Wir rechenen direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.Muss ich mit meinem Fahrzeug zu ihnen kommen?
Antwort
Nein, natürlich kommen wir zu Ihnen und ihrem Fahrzeug.Kommen Sie auch am Wochenende um sich mein Auto anzuschauen?
Antwort
Ja, viele unserer Kunden haben eher Zeit und Ruhe am Wochenende.Dauert die Besichtigung meines Autos lange?
Antwort
Nein, die Guatchtenaufnahme dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten.Ihr Gutachten in Berlin – Schadengutachten professionell und schnell
Berlin ist eine Großstadt mit weitläufigem Einzugsgebiet. Dementsprechend häufig passieren Unfälle im Straßenverkehr: um die 400 jeden Tag. Folgende Unfallschwerpunkte führen jedes Jahr aufs Neue die Berliner Unfallstatistik als traurige Sieger an:
-
Großer Stern in Mitte
-
Ernst-Reuter-Platz in Charlottenburg
-
Jakob-Kaiser-Platz in Charlottenburg
-
Frankfurter Tor in Friedrichshain
-
Kottbusser Tor in Kreuzberg
-
Schlesisches Tor in Kreuzberg
-
Kreuzung Schönhauser Allee/Bornholmer Straße im Prenzlauer Berg/Pankow
- Falkenseer Platz in Spandau.
Wobei es in Berlin natürlich auch in den anderen Stadtteilen von Lichtenberg bis Steglitz häufig kracht. Ob es Sie nun tröstet oder nicht: Wenn Sie gerade an einem dieser Brennpunkte selbst zum Unfallgeschädigten wurden, sind wir als Sachverständige auf jeden Fall für Sie zur Stelle und unterstützen Sie bei den wesentlichen Schritten der Schadenregulierung. Wir helfen Ihnen, dass Ihr Fahrzeug so bald wie möglich repariert oder ersetzt wird.
24 Stunden bis zum Schadengutachten
Bei einem Unfall können Sie sich auf uns verlassen. Nachdem Sie den ersten Schreck überwunden und uns angerufen haben, kommen wir binnen einer Stunde zu Ihnen beziehungsweise zum Standort Ihres PKW und bringen Ihr Gutachten auf den Weg. Wir fotografieren und dokumentieren den Schaden. An Werktagen versprechen wir Ihnen, das Schadengutachten binnen 24 Stunden fertig gestellt und an die gegnerische Versicherung abgeschickt zu haben. Sofern Sie keine Schuld oder Mitschuld am Unfallhergang haben, trägt die Versicherung Ihres Unfallgegners die Kosten für den Gutachter. Und nicht nur das. Folgende Posten in der Schadenregulierung sind für Sie als Unfallopfer Ihr gutes Recht.
Was wird bei Unfall erstattet?
Als Geschädigte oder Geschädigter ohne Schuld am Unfall stehen Ihnen
-
Gutachterkosten
-
Anwaltskosten
-
Reparaturkosten für Ihr KFZ
-
Abschleppkosten
-
Mietwagenkosten oder
-
Ausfallkosten für das Fahrzeug
-
Wertminderung Ihres KFZ oder
-
Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs bei Totalschaden
Unfallgutachten – alles gut
Als Sachverständiger an Ihrer Seite stehen wir für Gründlichkeit der von uns erstellten Schadengutachten bei bestmöglicher Schnelligkeit. Durch unsere langjährige Erfahrung mit den Versicherungen schreckt uns nichts mehr. Als echte Berliner und Sachverständige in Berlin lassen wir uns von den so genannten Prüfgutachten (d.h. Gegengutachten) der Autoversicherer nicht enschüchtern und sind Ihre Mitstreiter mit Herz und Berliner Schnauze. Wir handeln ganz und gar in Ihrem Sinne. Und wir wissen auch, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist, sich gegebenenfalls einen Anwalt zur Unterstützung an die Seite holen. Als Sachverständige kennzeichnet uns vor allem eines: Sachverstand. Dass wir außerdem noch viel Fingerspitzengefühl für Sie, Ihren PKW und Ihre Situation mitbringen, unterscheidet uns von anderen Gutachter-Büros.
Das sagen unsere Kunden
Wir hören oft von Kunden, dass Sie unseren Servicegedanken und unseren Einsatz sehr zu schätzen wissen.
„Ohje. Ich hatte eine Freundin gebeten, mich zum Baumarkt zu fahren und auf dem Parkplatz ist ihr jemand, der nicht nach hinten geguckt hat, in die Beifahrertür gefahren.“
Moabit
„… ich wollte nochmal meine Empfehlung für den Gutachter aussprechen. Wir waren zu Besuch in Berlin und im Kreisverkehr hat uns ein LKW getroffen.“
Mitte
„Keine 24 Stunden später habe ich eine Kopie des zur gegnerischen Versicherung geschickten Unfallgutachten erhalten. Der Reperaturwert belief sich auf über 3.100,- €“
„Keine 24 Stunden später habe ich eine Kopie des zur gegnerischen Versicherung geschickten Unfallgutachten erhalten. Der Reperaturwert belief sich auf über 3.100,- €“