Ich hatte unverschuldet einen Unfall. Muss ich für das Gutachten zahlen?
Antwort
Nein müssen Sie nicht. Wir rechenen direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.Muss ich mit meinem Fahrzeug zu ihnen kommen?
Antwort
Nein, natürlich kommen wir zu Ihnen und ihrem Fahrzeug.Kommen Sie auch am Wochenende um sich mein Auto anzuschauen?
Antwort
Ja, viele unserer Kunden haben eher Zeit und Ruhe am Wochenende.Dauert die Besichtigung meines Autos lange?
Antwort
Nein, die Guatchtenaufnahme dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten.Was kostet mich ein Schadengutachten?
Fast immer ist das die erste Frage, die uns am Telefon gestellt wird – und seien Sie direkt beruhigt: Wenn Sie der Geschädigte sind trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Das Gutachten kostet Sie nichts! Außerdem haben Sie den ersten wichtigen und richtigen Schritt gemacht: Sie sind auf der Internetseite eines unabhängigen Gutachters.
Warum ein Gutachten auf jeden fall Sinn macht
Einen KFZ-Gutachter brauchen Sie meist dann, wenn es um ein Schadengutachten geht. D.h. Sie waren in einen Unfall verwickelt. Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt und nun möchten Sie für die gegnerische Versicherung den Schaden eindeutig beziffern können. In diesem Fall trägt die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten. Im Gegensatz dazu gibt es noch Unfallgutachten, die einen Unfallhergang rekonstruieren (dafür braucht es meist einen Ingenieur), und Wertgutachten, die unabhängig von einem Unfall, den Wert eines PKW ermitteln.
Beauftragen Sie einen Gutachter der für Sie arbeitet
Ein Fehler, den viele der Geschädigten begehen: Sie rufen die zentrale Nummer der Autoversicherer an. Da diese Nummer eine Einrichtung der Haftpflichtversicherer ist, wird man dort eher in deren Sinne beraten. Soll heißen: Sie telefonieren dort mit der Seite, die Ihren Schaden letztlich bezahlen soll. Es hat sich herausgestellt, dass die Hotline der Versicherer Anrufern meist einen Gutachter nennt, der zwar offiziell unabhängig ist – z.B. von der DEKRA – aber inoffiziell natürlich trotzdem abhängig ist, da er auf lange Sicht vertrauensvoll mit der Versicherung zusammen arbeiten möchte. Und nun raten Sie einmal, in wessen Sinne die Schadenshöhe in Unfallgutachten festgesetzt wird? Zumeist nicht im Sinne des Geschädigten also in Ihrem Sinne sondern im Sinne der gegnerischen Versicherung.
Sachverständigenkosten sind nicht Ihr Problem
Von daher sind Sie immer gut beraten, Ihr KFZ von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Unabhängige Gutachter finden Sie im Internet – oder sie werden Ihnen von einem Anwalt für Verkehrsrecht oder der Werkstatt Ihres Vertrauens empfohlen – oder alles drei in einem.
Wie eindeutig ist die Schuldfrage geklärt?
Das Gutachten kostet Sie tatsächlich keine Cent – nur ein wenig Ihrer Zeit – sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und Sie der/die Geschädigte sind. Die Gutachterkosten übernimmt der Versicherer Ihres Unfallgegners.
Was gehört zum Unfallgutachten dazu?
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird beziffert – je nach Schwere des Unfalls wird der Restwert bestimmt. Außerdem werden Reparaturdauer und/oder Wiederbeschaffungsdauer berechnet, um Ihr Anrecht auf einen Mietwagen bestimmen zu können. Sofern Ihr PKW noch fahrbereit ist, können Sie sich überlegen, ob Sie sich die Reparaturen tatsächlich ausführen lassen oder ob Ihnen die Optik Ihres KFZ nicht ganz so wichtig ist und Sie sich die Kosten lieber auszahlen lassen.
Zusätlich kostenlos für Sie
- ist die Anfahrt des Gutachters zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug für Sie kostenlos
- ist die Aufnahme der Fahrzeugdaten vor Ort für Sie kostenlos
- ist das Kalkulieren des Schadens in unserer Zentrale für Sie kostenlos
- ist das Erstellen des Gutachtens durch unsere Spezialisten für Sie kostenlos
- und natürlich ist unsere Kommunikation zwischen Ihnen, der Versicherung und den gegebenen Falls notwendigem Anwalt, sowie einer Werkstatt für Sie kostenlos
Unabhängiger Gutachter – unabhängige Anwälte
Das Kennzeichen eines guten unabhängigen Sachverständigen ist zudem, dass er gut vernetzt ist und einen Rundum-Service bietet. Wir arbeiten mit ausgewählten Anwälten zusammen, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind. Wenn Sie Angst haben, von der gegnerischen Versicherung nicht zu bekommen, was Ihnen zusteht, stellen wir direkt den Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt her. Lassen Sie sich vom gegnerischen Versicherer nicht einschüchtern. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Netzwerkpartner – Hilfe rundum bei völliger Unabhängigkeit.
Das sagen unsere Kunden
Wir hören oft von Kunden, dass Sie unseren Servicegedanken und unseren Einsatz sehr zu schätzen wissen.
„Ohje. Ich hatte eine Freundin gebeten, mich zum Baumarkt zu fahren und auf dem Parkplatz ist ihr jemand, der nicht nach hinten geguckt hat, in die Beifahrertür gefahren.“
Moabit
„… ich wollte nochmal meine Empfehlung für den Gutachter aussprechen. Wir waren zu Besuch in Berlin und im Kreisverkehr hat uns ein LKW getroffen.“
Mitte
„Keine 24 Stunden später habe ich eine Kopie des zur gegnerischen Versicherung geschickten Unfallgutachten erhalten. Der Reperaturwert belief sich auf über 3.100,- €“
„Keine 24 Stunden später habe ich eine Kopie des zur gegnerischen Versicherung geschickten Unfallgutachten erhalten. Der Reperaturwert belief sich auf über 3.100,- €“