Wir kümmern uns nach einem Unfall um alle Belange Rund um das Gutachten

  • Kostenlose Vor Ort Begutachtung bei Ihnen
  • Terminabsprache und Verbringung bei einem Besichtigungstermin in der Werkstatt
  • Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
  • Wahrung und Vertretung Ihrer Interessen vor der gegnerischen Versicherung
  • Empfehlung von versierten Fachanwälten für Verkehrsrecht (Kostenlos bei geklärter Schuldfrage)
  • Sie haben einen persönlicher Ansprechpartner in unserem Unternehmen

KFZ Gutachter in Berlin

Schnell. Unabhängig. Kostenfrei*.

Alle 4 Minuten ereignet sich auf den Straßen von Berlin ein Verkehrsunfall. Unsere Aufgabe ist es den KFZ Schaden für Sie zu begutachten und ein fundiertes Schadengutachten zu erstellen, mit dem Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

kfz-gutachter-berlinDas Unfallgutachten ist die Grundlage für die Schadensregulierung und Schadensersatzansprüche. Es trägt insbesondere dazu bei den Sachschaden zu analysieren, zu dokumentieren und letztlich natürlich zu beziffern, damit Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Als Geschädigter sollten Sie dabei unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen einzubestellen, der den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet. Der von der gegnerischen Versicherung bereitgestellte Gutachter handelt nämlich nicht in Ihrem Sinne, sondern im Sinne seines Auftraggebers. Ihr Vorteil als Unfallopfer: Die Kosten für den zertifizierten KFZ Gutachter übernimmt stets die Versicherung des Unfallgegners. Wählen Sie nur unabhängige Gutachter, denen Sie Vertrauen!

Innerhalb von 60 Minuten vor Ort

Um Ihnen schnellstmöglich zur Seite zu stehen, ist unser Sachverständiger in der Regel innerhalb von nur 60 Minuten vor Ort, um den Fahrzeugschaden zu besichtigen.

Schadensaufnahme am Wunschort

Wir kommen dorthin, wo Sie wollen: Schadensaufnahme am Unfallort, in der Werkstatt oder Prüfhalle, zu Hause oder am Arbeitsplatz. Wir sind schnell und zuverlässig vor Ort!

Gutachten innerhalb von 24h

Nach der Begutachtung des Autos erstellen wir in der Regel innerhalb von wenigen Stunden ein ausführliches Schadengutachten für Sie und die Versicherung.

kfz gutachter berlin
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Mehr als nur ein Sachverständigenbüro:
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite!

Ein Autounfall ist eine Ausnahmesituation. Nach dem Schock kommen viele bürokratische Formalien auf Sie zu. Unsere kompetenten Gutachter stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Schadensregulierung mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Beratung und Leistung in Berlin umfasst:

  • Vor-Ort-Begutachtung des PKW – bei unverschuldetem Unfall kostenlos!
  • Ermittlung des Schadenumfangs, der Reparaturkosten und des Fahrzeugwerts bzw. Restwerts nach einem Verkehrsunfall
  • Terminabsprache und Verbringung bei einem Besichtigungstermin in der KFZ Werkstatt
  • Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
  • Wahrung und Vertretung Ihrer Interessen vor der gegnerischen Versicherung
  • Empfehlung von versierten Fachanwälten für Verkehrsrecht (kostenlos bei geklärter Schuldfrage)

Jeder Kunde bei uns erhält einen festen Ansprechpartner, der ihm bei allen Fragen zur Abwicklung zur Verfügung steht! Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter 030 55 57 80 970 und vertrauen Sie nur einem unabhängigen Gutachter in Berlin. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag und kümmern uns schnell und zuverlässig um Ihren Schadensfall!

„Ohje. Ich hatte eine Freundin gebeten, mich zum Baumarkt zu fahren und auf dem Parkplatz ist ihr jemand, der nicht nach hinten geguckt hat, in die Beifahrertür gefahren.“
Moabit
Stefanie
„… ich wollte nochmal meine Empfehlung für den Gutachter aussprechen. Wir waren zu Besuch in Berlin und im Kreisverkehr hat uns ein LKW getroffen.“
Mitte
„Keine 24 Stunden später habe ich eine Kopie des zur gegnerischen Versicherung geschickten Unfallgutachten erhalten. Der Reperaturwert belief sich auf über 3.100,- €“

Christian
„Keine 24 Stunden später habe ich eine Kopie des zur gegnerischen Versicherung geschickten Unfallgutachten erhalten. Der Reperaturwert belief sich auf über 3.100,- €“
Maik

Das KFZ Gutachten hilft Ihnen Ihre Rechte zu wahren!

Mit seinem Unfallgutachten trägt der TÜV-geprüfte KFZ Sachverständige zur Klärung diverser wichtiger Fragen bei, die Ihnen helfen Ihre Rechte als Geschädigter eines Autounfalls zu wahren.

Unabhängige Beweissicherung

Damit Sie Ihren Schaden in voller Höhe erstattet bekommen, müssen sämtliche Beweise nachhaltig gesichert werden. Die Beweise dienen unter anderem dazu Folgeaspekte wie die unfallbedingte Ausfallzeit des KFZ und den damit verbundenen Nutzungsausfall zu kalkulieren. Daraus ergeben sich wiederum Ansprüche wie zum Beispiel die Nutzung eines Mietwagens, für deren Kosten bei geklärter Schuldfrage die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen muss.

Schadensermittlung

Für die Regulierung des Schadens ist eine gewissenhafte Besichtigung, Aufnahme und Kalkulation des Schadens unverzichtbar. Das Schadensgutachten ist die Grundlage zur Regulierung und Unfallschadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Es dient zudem als wichtiges Dokument, wenn Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts juristische Schritte einleiten wollen, da es u. a. die Schadenshöhe genau beziffert. Bei Fremdverschulden ist das Gutachten immer kostenlos für Sie – die Versicherung vom Gegner trägt die Kosten.

Reparaturkosten

Das KFZ Gutachten liefert wichtige Informationen dazu, ob sich der Schaden reparieren lässt oder ob es sich um einen Totalschaden handelt, welche Reparaturen konkret notwendig sind, wie lange die Reparatur des Fahrzeugschadens dauert und welche Reparaturkosten damit verbunden sind. Ein KFZ Gutachten ist deutlich umfangreicher als ein Kostenvoranschlag. Für die Zeit des Ausfalls steht Ihnen ein Ersatzwagen bzw. eine Entschädigung für Nutzungsausfall zu.

Berechnung der Wertminderung

Jeder Schadensfall führt auch nach seiner Regulierung zu einem Wertverlust. Der Sachverständige führt eine Fahrzeugbewertung durch und beziffert diese Wertminderung, damit Sie auch hierfür Schadensersatz von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einfordern können. Das Wertgutachten schützt Sie somit vor langfristigen finanziellen Schäden, die auf den Unfall zurückzuführen sind.

Unterstützung bei der Schadenregulierung

Unsere vom TÜV geprüften Experten in Berlin erstellen nicht nur das Gutachten für die Schadensregulierung, sondern unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit der Versicherung und dem Rechtsanwalt. Nutzen Sie die Beratung und das Schadenmanagement durch Ihren persönlichen Ansprechpartner bei uns!

Erfolgreiche Schadenregulierung in 4 Schritten

  1. Termin vereinbaren – rund um die Uhr!
    Nachdem ein Schadenfall eingetreten ist, sollten Sie sofort einen Termin mit einem erfahrenen KFZ Gutachter in Berlin vereinbaren. Wir stehen Ihnen unter 030 55 57 80 970 rund um die Uhr zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen zum Haftpflichtschaden.
  2. Ermittlung Schadenumfang und Schadenshöhe
    Unser KFZ Sachverständige kommt direkt zu Ihnen – meist schon innerhalb von nur 60 Minuten. Vor Ort wird der Unfallhergang analysiert, der Schadenfall aufgenommen und der gesamte Unfallschaden dokumentiert. Bei Fremdverschulden ist all das kostenlos für Sie!
  3. Erstellung KFZ Gutachten
    Mit Sachverstand und Kompetenz erstellt unser KFZ-Sachverständigenbüro in Berlin das KFZ Gutachten für Sie. Neben der Schadenhöhe und den Reparaturkosten wird auch der Fahrzeugwert nach dem Verkehrsunfall beziffert. Aus dem Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten ergibt sich die Wertminderung des KFZ. Sollte es sich um einen Totalschaden handeln, berechnen wir die Summe, die Ihnen von der Versicherung des Gegners als Schadensersatz zusteht. Das Schadensgutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von nur 24h.
  4. Versicherung zahlt
    Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sichert wahlweise die Übernahme der Reparaturkosten zu oder zahlt den vom PKW Gutachter ermittelten Betrag an Sie aus. Der Schadenfall ist abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Versicherung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum KFZ Gutachten

Wann sollte ich einen KFZ Gutachter einschalten?

Einen Sachverständigen bei der Schadenregulierung einzubeziehen macht immer dann Sinn, wenn es sich um mehr als nur einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Die Bagatellschadensgrenze liegt bei rund 700 Euro. Das heißt, Reparaturkosten die darunter liegen, sind Bagatellschäden (Kleinschäden). Allerdings kann ein Gutachten mitunter auch bei Bagatellschäden die Rechtsansprüche absichern. Gern bieten wir in solchen Fällen Kurzgutachten an.

Darf ich den Sachverständigen für mein Gutachten selbst bestimmen?

Ja, als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen und sollten davon unbedingt Gebrauch machen. Ansonsten schickt Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Vertragsgutachter, der naturgemäß voreingenommen ist und nur bedingt objektiv handelt. Schließlich zahlt die gegnerische Versicherung seine Rechnung.

Wer übernimmt die Kosten für das KFZ Gutachten?

Die Kosten für ein Unfallgutachten muss stets derjenige übernehmen, der den Unfall verursacht hat bzw. seine Versicherung. Als Geschädigter haben Sie also mit keinerlei Kosten zu rechnen und sollten deshalb auch keine Scheu davor haben einen unabhängigen KFZ Gutachter in Berlin zu beauftragen, statt sich auf die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu verlassen. Diese möchte die Kosten naturgemäß gering halten. Der Versicherungsgutachter klärt Sie nur selten über all Ihre Rechte, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme eines Mietwagens, auf.

Was umfasst ein KFZ Gutachten?

Das klassische Schadensgutachten dient der Analyse, Dokumentation und Ermittlung des Sachschadens am PKW. Der Gutachter vom Ingenieurbüro macht sich ein professionelles Bild vom Schadensumfang und versucht dabei den Unfallhergang nachzuvollziehen. Die Beweissicherung dient dazu, damit Sie all Ihre Ansprüche gelten machen können (Beweissicherungsgutachten). Art und Umfang der Schäden werden unter anderem durch Fotos und ggf. Videos festgehalten, damit der Gutachter darauf basierende einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen kann. Außerdem wird der Wertverlust des Unfallwagens kalkuliert, damit Sie sich auch für die Wertminderung des Autos einen Schadensersatz fordern können. So verhindert das KFZ Gutachten, dass Ihnen später ein indirekter finanzieller Schaden durch einen unfallbedingt geringeren Verkaufserlös entsteht. Ein Wertgutachten ist wichtiger Bestandteil des KFZ Gutachtens.

Wo findet die Besichtigung des Fahrzeugs statt?

Unsere TÜV zertifizierten Gutachter kommen an Ihren Wunschort. Sie können die Begutachtung des Unfallautos direkt am Unfallort durchführen. Wurde das Fahrzeug bereits abgeschleppt, kann die Begutachtung auch in der Werkstatt, bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz erfolgen. Gern erstellen wir auch ein Gutachten für Ihren Oldtimer und Ihr Motorrad, nicht jedoch für LKW.

Unsere Schadensgutachter sind in ganz Berlin und in der Umgebung (Brandenburg) tätig. Wir arbeiten in allen Bezirken, darunter Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg, Charlottenburg, Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Spandau, Steglitz, Zehlendorf, Neukölln, Schöneberg, Lichtenberg und Marzahn.

Muss ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

Neben den Gutachterkosten muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung auch die Anwaltskosten übernehmen. Anwaltliche Unterstützung kann von Vorteil sein. Gern empfehlen wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Ihnen entsprechende Beratung und juristische Unterstützung bieten. Ein Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Unfallschadenabwicklung, ein Anwalt ist für die Abwicklung aber nicht zwingend erforderlich.

Ich hatte unverschuldet einen Unfall. Muss ich für das Gutachten zahlen?

Antwort

Nein müssen Sie nicht. Wir rechenen direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.

Muss ich mit meinem Fahrzeug zu ihnen kommen?

Antwort

Nein, natürlich kommen wir zu Ihnen und ihrem Fahrzeug.

Kommen Sie auch am Wochenende um sich mein Auto anzuschauen?

Antwort

Ja, viele unserer Kunden haben eher Zeit und Ruhe am Wochenende.

Dauert die Besichtigung meines Autos lange?

Antwort

Nein, die Guatchtenaufnahme dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten.

Im Regelfall erstellen wir Ihr Gutachten binnen 24 Stunden und leiten es an die gegnerische Versicherung weiter. Das bedeutet für Sie: Sie wissen, ob und wenn ja für wie lange Sie sich einen Mietwagen nehmen können. Außerdem können Sie nun entscheiden, was Sie tun möchten: Den Schaden unverzüglich reparieren lassen, sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, im schlimmsten Fall die Wiederbeschaffung angehen.

Wir kümmern uns nach einem Unfall um alle Belange Rund um das Gutachten

  • Kostenlose Vor Ort Begutachtung bei Ihnen
  • Terminabsprache und Verbringung bei einem Besichtigungstermin in der Werkstatt
  • Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
  • Wahrung und Vertretung Ihrer Interessen vor der gegnerischen Versicherung
  • Empfehlung von versierten Fachanwälten für Verkehrsrecht (Kostenlos bei geklärter Schuldfrage)
  • Sie haben einen persönlicher Ansprechpartner in unserem Unternehmen